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Unser Kundenservice ist während der Geschäftszeiten jederzeit über die sozialen Medien für Sie erreichbar. Wir werden versuchen, alle Ihre Fragen so schnell wie möglich zu beantworten. Kunden können auch jederzeit das unten stehende Kontaktformular verwenden. Versuchen Sie, zu Ihrer Frage so viele Informationen wie möglich zu liefern.

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Wenn Sie nach konkreten Informationen, interessanten Artikeln oder allgemeiner Hilfe zu CBD und Cannabis-Samen suchen, ist der Blog auf unserer Website der ideale Ort dafür. Antworten auf häufig an uns gestellte Fragen finden Sie unter Häufig gestellte Fragen.

Amsterdam Genetics ist für Sie da, also zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Unser Team wird versuchen, Ihnen bei all Ihren Fragen so gut wie möglich zu helfen. Vieles von dem, was wir oft hören, finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen. Bitte werfen Sie auch einen Blick auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Richtlinien zum Datenschutz, zu Cookies und Haftungsausschlüssen. Unter Bezahlung, Bestellung & Versand sehen Sie, wie wir Ihre Einkäufe schnell, sorgfältig und diskret liefern.

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    Amsterdam Genetics
    Humberweg 6
    1043 AC Amsterdam
    Mail: office@amsterdamgenetics.com

    Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00
    Wochenenden nur nach Vereinbarung

    Firmeninformationen:
    KVK Nummer: 55026486
    BTW Nummer: 851535021

    Über uns

    Wir sind Amsterdam Genetics

    Die Geschichte von Amsterdam Genetics liest sich wie eine Liebesgeschichte die mit Qualität beginnt und endet. Wir sind ein leidenschaftliches Team von Pflanzenfans und Feinschmeckern. Unsere Heimatbasis ist unser geliebtes Amsterdam, die unbestrittene Geburtsstätte der modernen Cannabiskultur. Hier arbeiten wir seit 1985 hart an einer Partnerschaft zwischen renommierten Cannabis-Kennern und lokalen Pionieren. Wir stecken unsere ganze Energie in die Entwicklung der besten Hanfsamen der Welt. Es ist unsere Mission und unsere Leidenschaft zugleich: Was man bekommt, wenn man Qualität in den Genen hat…

    Wir schätzen die klassische Genetik, die uns die Hanfhauptstadt der Welt beschert hat. Die ganze Welt weiß, dass Amsterdam schon immer ein fruchtbarer Boden für die Cannabiskultur war. Sie haben Ihre Liebe zu unserer Amsterdamer Genetik unter Beweis gestellt, und wir möchten Ihnen etwas zurückgeben. Wir wollen sicherstellen, dass jeder Cannabis-Liebhaber die Premium-Cannabis-Samen bekommen kann, die buchstäblich die Wurzel unserer gemeinsamen Leidenschaft sind.

    Bei Amsterdam Genetics graben sich diese Wurzeln tief in den reichen Boden des niederländischen Cannabis-Wissens. Wir verfügen hier über alle klassischen Genetiken, aber wir haben immer Lust auf Innovationen. Wir nehmen das Beste aus unserer Tradition und kreuzen es mit der neuesten, von der weltweiten Gemeinschaft entwickelten Spitzengenetik.

    Unsere Mission

    Der Welt in Freiheit eine Kostprobe von Amsterdam bieten

    Wie bleiben wir vorne? Wir verbreiten den Geschmack von Amsterdam. Deshalb wächst unsere Fangemeinde ständig. Immer mehr private und legale Anbauer in den Niederlanden, aber auch weit darüber hinaus, sind von dem grünen Gold, das wir besitzen, überzeugt. Partner und Botschafter kommen hinzu, darunter der berühmteste Drehpapierhersteller der Welt. So säen wir gemeinsam die Saat des berühmten Amsterdamer Freigeistes. Mit dieser Einstellung waren die Niederlande einst führend in Sachen Toleranz und Nachsicht. In diesem Sinne setzen wir uns auch weiterhin für einen liberalisierten, verantwortungsvollen und regulierten Cannabisanbau ein. Wir haben nicht die Absicht, aufzuhören, bis jeder die Freiheit hat, den Geschmack und die Qualität von Amsterdam zu probieren und zu genießen – egal, wer oder wo Sie sind.

    Newsletter

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    Offizielle Partner

    Partner werden

    Amsterdam Genetics heißt neue, hochkarätige Partner mit offenen Armen willkommen. Sind Sie beeindruckt von unserem Engagement für zeitlose Eleganz und Qualität, die uns in den Genen liegen? Beeindruckt von unserer einzigartigen Arbeitsweise und unserer langjährigen Erfahrung in der Züchtung von Spitzengenetik? Lassen Sie uns erkunden, wie eine Zusammenarbeit von noch nie dagewesener Anziehungskraft entstehen kann. Füllen Sie das untenstehende Kontaktformular aus, und wir werden uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.

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    Detailhandel & Groothandel

    TGC Trading
    Greenlane
    Jonk Keizer Souvenirs
    Tiger One
    SR Wholesale
    Seedsman

    Bestellung, Zahlungsmöglichkeiten & Lieferung

    Bestellung

    Alle Bestellungen, die vor 12:00 Uhr mittags aufgegeben werden, werden noch am selben Tag (Montag bis Freitag) versandt. Wenn Sie in unserem Webshop (Hanfsamen) bestellen, bieten wir einen diskreten Lieferservice an. Jede Kundenbestellung wird in einem neutralen Briefumschlag aus Karton verpackt und mit DHL ausgeliefert. Bitte beachten Sie, dass nach dem Brexit die Wahrscheinlichkeit, dass Sendungen ins Vereinigte Königreich vom Zoll kontrolliert und abgefangen werden, gestiegen ist. Amsterdam Genetics haftet in keiner Weise für Pakete, die aufgrund von Grenzkontrollen verloren gehen, unabhängig davon, in welchem Land dies geschieht.

    Lieferung
    Bestellt vor 12:00 Uhr
    = heute verschickt

    Verpackung
    Diskret & sicher verpackt
    Versandt mit DHL

    Sendungsverfolgung
    In Ihrer ‘Liefer’-E-Mail bereitgestellt
    Verfolgen Sie Ihre Bestellung

    Zahlungsmöglichkeiten

    Amsterdam Genetics bietet mehrere Zahlungsmöglichkeiten an. Wählen Sie aus unserem Angebot an Cannabis-Qualitätsprodukten, gehen Sie zur Kasse und wählen Sie dann Ihre bevorzugte Zahlungsmethode.

    Lieferung

    Wenn Ihre Bestellung nicht zugestellt werden kann oder nicht am Abholort abgeholt wird, wird die Bestellung an Amsterdam Genetics zurückgeschickt. Wenn Sie eine falsche Adresse angeben und die Sendung deshalb nicht zugestellt werden kann, erhalten wir die Bestellung ebenfalls zurück. Nach Eingang in unserem Büro erstatten wir den Bestellbetrag (ohne Versandkosten) auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Sie müssen dann die Produkte neu bestellen, damit wir sie erneut versenden können. Andere Probleme? Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

    Hinweis: Sie sind für die Angabe der korrekten Wohnanschrift und E-Mail-Adresse verantwortlich. Wenn wir keine gültige E-Mail-Adresse haben, können weder wir noch der Lieferdienst mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um Sie über den Fortschritt Ihrer Lieferung zu informieren.

    Verpackung & Versand

    Sorgfältige und robuste Verpackung

    Alle unsere Bestellungen werden mit äußerster Sorgfalt verpackt und gelagert. Die Cannabissamen werden sicher in einem Blister in einem Briefumschlag aus Karton versandt. So bleiben Ihre Hanfsamen nicht nur trocken, sondern werden auch vor Sonnenlicht geschützt. Als kleinen Leckerbissen gibt es außerdem unser Pflege- und Anzuchthandbuch sowie Mini-Streichhölzer von Amsterdam Genetics. Wir empfehlen, unsere Cannabis-Samen nach der Entnahme aus der Verpackung gemäß den Anweisungen in unseren FAQ zu lagern.

    Professioneller Versand

    Wir bemühen uns, dass Ihre Bestellung genau so bei Ihnen ankommt, wie sie von Amsterdam aus versandt wurde. Bestellungen, die von unserer Niederlassung in Amsterdam an Kunden versandt werden, sind in neutralen Kartonverpackungen ohne auffällige Logos verpackt. Auf der Verpackung finden Sie keinen sichtbaren Hinweis oder eine Beschreibung des Inhalts Ihrer Bestellung. Unsere diskrete Verpackungsmethode wurde auch im Hinblick auf Ihre Privatsphäre entwickelt. Sie können vertrauensvoll bestellen, denn Sie wissen, dass Ihre persönlichen Daten und Ihre Produktauswahl vertraulich behandelt werden. Aber das ist noch nicht alles! Wir sind bestrebt, Ihre Erwartungen zu übertreffen. Deshalb fügen wir Ihren Bestellungen immer überraschende Extras als Zeichen der Wertschätzung hinzu.

    Wir stellen sicher, dass jede Bestellung für den Versand korrekt und vollständig ist. Als zusätzliche Kontrollmaßnahme zeichnen wir jede Bestellung auf, die das Haus verlässt. So können wir im Nachhinein immer nachweisen, dass der Inhalt der Sendung mit Ihrer Bestellung übereinstimmt, um Missverständnisse zu vermeiden.
    Alle Bestellungen werden über DHL versandt.

    Schritt 1.
    Wir holen Ihre Bestellung in unserem Lager mit einem Bestellformular ab, das wir dann zusammen mit Ihrer Bestellung versenden.

    Schritt 2.
    Amsterdam Genetics Aufkleber, Rollblättchen und Tips sind bei allen Bestellungen enthalten. Das Beilegen von kostenlosen Samen zu Ihrer Bestellung hängt von der Gesamtmenge der gekauften Hanfsamen ab.

    Jede Bestellung erhält Geschenke +
    €25 – €49,99 (1 Gratis-Samen)
    €50 – €74,99 (2 Gratis-Samen)
    €75 – €99,99 (3 Gratis-Samen)
    €100 – €124,99 (4 Gratis-Samen)
    €125 + (5 Gratis-Samen)

    Schritt 3.
    Alle Artikel sind ordentlich in einem Briefumschlag aus Karton verpackt. Größere Sendungen werden in größere Kartons verpackt. Wir versuchen, sie so klein wie möglich zu halten, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren.

    Schritt 4.
    Ihre Bestellung wird versandt und ist auf dem Weg zu Ihrer Lieferadresse. Nutzen Sie die Sendungsverfolgungsnummer, um Ihr Paket zu verfolgen und freuen Sie sich auf die Zustellung!

    Liefermöglichkeiten

    Briefumschlag (mit Sendungsverfolgung)
    NL
    €3.95
    Pakete (mit Sendungsverfolgung)
    NL
    EUR 1
    EUR 2
    EUR 3
    EUR Rest
    €4.95
    €4.95
    €8.95
    €16.95
    €29.95
    Kostenloser Versand (ab Mindestbestellwert)
    NL
    EUR 1
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    EUR Rest
    €49
    €49
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    €125
    Kein kostenloser Versand

    Liefergebiete

    Lokaal
    Niederlande
    EUR 1
    Belgien, Deutschland, Luxemburg
    EUR 2
    Vereinigtes Königreich (UK), Frankreich, Österreich, Polen, Tschechische Republik
    EUR 3
    Finnland, Irland, Italien, Spanien, Schweden, Bulgarien, Kroatien, Dänemark, Griechenland, Ungarn, Portugal
    EUR Rest
    Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakei

    Häufig gestellte Fragen

    Cannabis-Samen

    Hier finden Sie detaillierte Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu Cannabis-Samen, die Ihnen einen tieferen Einblick in diesen faszinierenden Aspekt der Cannabiskultur geben. Egal, ob Sie ein Anfänger sind, der nach grundlegenden Informationen sucht, oder ein erfahrener Cannabisanbauer, der sein Wissen vertiefen möchte, wir haben die Antworten, die Sie brauchen, genau hier.

    Wie lange dauert es, bis Hanfsamen keimen?

    Normalerweise dauert es 1-3 Tage, bis ein Cannabis-Samen keimt, aber in manchen Fällen kann die Keimung von Cannabis-Samen bis zu 10 Tage dauern. Wir raten Ihnen, geduldig zu sein und perfekte Bedingungen für Ihre Samen sicherzustellen, bevor Sie in Panik geraten. Lesen Sie hier mehr über die Keimung von Cannabis-Samen.

    Meine Cannabissamen sind nicht gekeimt, was könnte falschgelaufen sein?

    Die Cannabissamen sollen innerhalb von 10 Tagen keimen. Wenn Ihre Cannabis-Samen nicht innerhalb dieser Frist gekeimt sind, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Achten Sie darauf, dass Sie die Bestellnummer, die Art der Keimung und Fotos mitschicken. So können wir Ihre Beschwerde schnell bearbeiten. Keimt ein Hanfsamen nicht innerhalb dieses Zeitraums, kann dies an folgenden Ursachen liegen:

    • Unsachgemäße Lagerung – lesen Sie unten, wie man Hanfsamen lagert ‘Wie (lange) kann ich meine Hanfsamen lagern?
    • Keimbedingungen – Sorgen Sie für eine warme, dunkle und feuchte Umgebung, in der der Samen keimen kann. Pflanzen Sie das Saatgut etwa 2 cm tief und nicht in zu kompakten Boden (dies kann passieren, wenn der Boden zu feucht oder zu stark gepresst ist).

    Meine Cannabissamen sind gekeimt, aber die Samenkapsel ist nicht abgefallen. Was kann ich tun?

    Das kommt manchmal vor und ist nicht unbedingt ein Problem. Ein gekeimter Hanfsamen kann manchmal Schwierigkeiten haben, die Hülse freizusetzen, wenn der Samen älter als zwei Jahre ist oder wenn er zu flach oder in zu kompakten Boden gepflanzt wurde. In den beiden letztgenannten Fällen ist der Cannabis-Samen möglicherweise zu schnell gekeimt und ausgetrocknet, bevor er die Hülse freisetzen konnte. In diesem Fall können Sie versuchen, den Samen mit kleinen Tropfen Wasser anzufeuchten. Versuchen Sie, den sich entwickelnden Keimling durch vorsichtiges Ziehen an beiden Seiten der gespaltenen Samenkapsel zu befreien. Sobald Sie einen Widerstand spüren – zum Beispiel, weil die Hülse noch am sich entwickelnden Keimling befestigt ist – warten Sie und befeuchten Sie erneut. Dieser Vorgang kann einige Tage dauern und ist keine Garantie für das Endergebnis. Wir empfehlen jedoch, die Natur ihre Arbeit machen zu lassen und die Hülse an Ort und Stelle zu belassen. Immerhin schadet es wenig bis gar nicht und kann Fehler vermeiden.

    Wie(lange) kann ich meine Hanfsamen lagern?

    Bei richtiger Lagerung sind Cannabis-Samen sehr lange haltbar. Theoretisch können Sie sie mindestens 10 Jahre lang aufbewahren. Die Erfolgsquote der Keimung von Saatgut beginnt jedoch nach zwei Jahren Lagerung deutlich zu sinken. Deshalb empfehlen wir, das Saatgut von Amsterdam Genetics vor der Verwendung nicht länger als zwei Jahre zu lagern. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Cannabissamen länger als zwei Jahre zu lagern – zum Beispiel, um die Genetik zu erhalten – stellen Sie sicher, dass Sie perfekte Bedingungen vorfinden. Lagern Sie die Samen an einem kühlen, dunklen Ort, z. B. in einem Kühlschrank. Nehmen Sie die Samen nicht aus dem Kühlschrank, bevor sie keimen sollen, da Temperaturschwankungen die Keimfähigkeit der Samen beeinträchtigen können. Nehmen Sie die Cannabissamen mindestens 24 Stunden vor dem Auspflanzen aus dem Kühlschrank, wenn Sie sie keimen lassen wollen. So können sich die Samen an die Umgebungstemperatur anpassen, was die Keimungschancen erhöht.

    Wie lasse ich alte Cannabis-Samen keimen?

    Cannabis-Samen können theoretisch sehr lange verwendet werden, auch wenn sie jahrelang gelagert werden. Dazu müssen sie natürlich richtig gelagert werden. Doch nach zwei Jahren sinken die Chancen auf eine erfolgreiche Keimung erheblich. Dennoch können einige Samen auch nach Jahren der Lagerung noch keimen. Wahrscheinlich ist es aber etwas schwieriger als das Keimen von “frischem Saatgut”. Experten empfehlen, ältere Samen 24 Stunden lang in 22 °C warmem Wasser einzuweichen und einige Tropfen Wasserstoffperoxid hinzuzufügen, um die Hülse aufzuweichen. Behalten Sie die Samen in den ersten 24 Stunden gut im Auge, da sie ertrinken können, wenn sie sich öffnen und zu lange im Wasser bleiben.

    Was ist der Unterschied zwischen regulären (photoperiodischen) und Autoflowering Hanfsamen?

    Samen mit “normaler” Photoperiode treten erst in die Blütezeit ein, wenn die Tage kürzer als 14 Stunden werden. In der Natur geschieht dies ganz natürlich und allmählich. Beim Innenanbau verkürzen die Züchter die Tageslichtdauer in der Regel mit einer Zeitschaltuhr, die an der Beleuchtung angebracht ist. Dabei schalten sie von 18 Stunden Licht und 6 Stunden Dunkelheit für den vegetativen Zustand auf 12 Stunden Tageslicht und 12 Stunden nächtliche Dunkelheit pro Tag zurück, wodurch die Pflanzen zur Blüte kommen. Selbstblühende (autoflowering) Hanfpflanzen brauchen diesen natürlichen Rhythmus nicht, um zu blühen. Durch Kreuzung dieser Pflanzen mit der Cannabissorte Ruderalis beginnen sie nach einigen Wochen automatisch zu blühen, unabhängig von der Anzahl der Lichtstunden, die sie erhalten. Lesen Sie hier mehr über die Unterschiede und Vorteile von Autoflower-Samen

    Wie lange dauert es, bis meine Pflanze blüht?

    Autoflower-Samen blühen automatisch nach einigen Wochen, meist nach etwa 3 bis 5 Wochen. Photoperiodische Samen beginnen erst zu blühen, wenn das Tageslicht auf 12 Stunden reduziert wird. Beim Anbau im Haus kann dies manuell erfolgen. Wenn Sie im Freien anbauen, führt die Sonne dazu, dass die Pflanze um den September herum blüht, wenn die Tage wieder kürzer sind.

    Woher weiß ich, wann die Pflanze bereit ist, geerntet zu werden?

    Jede Sorte hat ihre eigene Blütezeit, die von der Genetik abhängt, daher gibt es keine einfache Antwort auf diese Frage. Zum Glück gibt es Möglichkeiten, um festzustellen, ob eine Pflanze erntereif ist.

    • Zunächst sind da die Stempel, die weißen Blütenhaare an den Blüten der Pflanze. Wenn etwa 80% der Stempel eintrocknen und sich am Ende der Blütezeit orange/braun färben, stehen die Chancen gut, dass die Knospen fast erntereif sind.
    • Um absolut sicher zu sein, dass die Pflanze erntereif ist, schauen Sie sich am besten die Trichome auf den Knospen mit einer Lupe an. Trichome sind die klebrigen Bläschen auf der Oberfläche der Blüten und Blätter der Cannabispflanze, die die Wirkstoffe enthalten, nach denen die meisten Cannabiskonsumenten suchen. Wenn sie noch durchsichtig sind, ist es zu früh zum Ernten: THC und andere Verbindungen müssen sich noch in den Trichomen bilden. Cannabispflanzen erreichen den Höhepunkt ihres Cannabinoidgehalts – und damit für viele den perfekten Erntezeitpunkt -, wenn etwa 70 % aller Trichome milchig gefärbt sind, mit ein paar durchscheinenden und ein paar orange-gelben dazwischen. Ab diesem Zeitpunkt wird das THC in der Pflanze durch Oxidation allmählich in das stärker narkotisch wirkende Cannabinoid CBN umgewandelt.

    Lesen Sie mehr über die perfekte Ernte Ihrer Cannabis-Pflanze in diesem Blog!

    Welche Art von Garantie gewähren Sie auf Ihr Produkt?

    Leider können wir keine Garantie auf unsere Produkte geben. Das liegt daran, dass wir ein Naturprodukt anbieten, bei dem die Handlungen, die Sorgfalt und die Aufmerksamkeit, mit denen die Verbraucher das Produkt behandeln, lagern und verarbeiten, einen großen Einfluss auf unsere Produkte haben. Dies ist auch in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Lesen Sie unsere Garantiebedingungen in unseren Geschäftsbedingungen.

    Welche Wirkung hat das fertige Produkt?

    Die Wirkung, die Sie nach dem Konsum unserer sorgfältig ausgewählten Genetiken erfahren können, hängt stark davon ab, welche Sorte Sie konsumieren. Weitere Informationen über die Wirkung von Cannabis finden Sie in diesem Blog über Indica-, Sativa- und Hybridsorten, oder schauen Sie sich die Wirkung an, die wir bei allen unseren Cannabissorten auf den jeweiligen Produktseiten beschreiben.

    Darf man Cannabis überall anbauen?

    Nein, leider kann man Cannabis nicht einfach irgendwo anbauen. Daher sollten Kunden aus Gebieten, in denen der Cannabisanbau verboten ist, Cannabissamen als Souvenir für Sammler behalten. Amsterdam Genetics kann nicht für die Handlungen von Personen verantwortlich gemacht werden, die sich nicht an die in ihren Ländern geltenden Gesetze und Vorschriften halten.

    Regeln zur Keimung

    Bei Amsterdam Genetics haben wir hohe Ansprüche an die Qualität und Lebensfähigkeit unserer Hanfsamen. Alle Cannabis-Samen unserer eigenen Marke werden nur verkauft, wenn sie eine Keimrate von mehr als 95 % aufweisen. Diese strenge Prüfpolitik gilt auch für unsere Zulieferer, die mindestens 90 % erreichen müssen.
    Wir nehmen die Lagerung unserer Hanfsamen ernst, um ihre Qualität zu gewährleisten. Trotz unseres Vertrauens in die Vitalität unserer Produkte sind wir uns darüber im Klaren, dass es sich bei Cannabissamen um lebende Produkte handelt und äußere Faktoren wie die Keimungsbedingungen variieren können. Daher können wir nicht garantieren, dass jeder Cannabis-Samen keimt.

    Um Ihre Beschwerde zu bearbeiten, benötigen wir Folgendes:

    • Ihre Bestellnummer oder Kaufdatum am jeweiligen Standort (geben Sie auch den Standort an, an dem die Samen gekauft wurden)
    • Die Originalverpackung der Samen
    • Geben Sie an, welche Art(en) von Cannabissamen nicht gekeimt sind und wie viele
    • Eine Beschreibung Ihrer Keimungsmethode; Informationen über die verwendete Anbaumethode, Bodenart, Bewässerungshäufigkeit und Lichtquelle
    • Ein Foto oder Video als Beweis ist obligatorisch

    Die Kosten für Rücksendungen im Zusammenhang mit einer Reklamation tragen Sie selbst. Wenn wir Ihre Reklamation für berechtigt halten, werden wir Ihnen das neue Saatgut auf unsere Kosten zusenden.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    • Probleme mit der Keimung sollten innerhalb von 60 Tagen nach dem Kauf gemeldet werden, nachdem alle Samen aus dieser Bestellung ausprobiert wurden.
    • Cannabissamen sind lebendes Material und können nicht zu 100% garantiert werden. Unsere Lieferanten müssen eine Keimrate von 90 % einhalten.
    • Wir raten unseren Kunden, 10 % mehr Saatgut als nötig zu kaufen, um natürliche Ausfälle auszugleichen.

    Ausschlüsse

    • Kostenlose oder als Werbegeschenke verteilte Cannabis-Samen sind vom Austausch ausgeschlossen.
    • Beim Kauf eines Blisters oder einer Packung mit 3 oder 5 Samen sind Cannabis-Samen vom Austausch oder der Keimungsgarantie ausgeschlossen.
    • Cannabis-Samen, die bereits im Rahmen dieser Regelung ersetzt wurden, können nicht nochmal ersetzt werden.
      Alle als Ersatz verschickten Cannabis-Samen werden von Amsterdam Genetics stammen.

    Wenn Sie immer wieder Probleme mit Saatgut von verschiedenen Züchtern haben, liegt das Problem wahrscheinlich bei Ihrer Keimungsmethode und nicht bei den Samen. In einem solchen Fall behalten wir uns das Recht vor, kein Ersatzsaatgut anzubieten. Kleinere oder blassere Samen sind nicht unbedingt ein Hinweis auf schlechte Qualität; Farbe und Größe haben keinen Einfluss auf die Keimung.

    Vul el formulario de contacto en

    Lieferung

    Wie hoch sind die Versandkosten?

    Einen Überblick über die Versandkosten finden Sie im Abschnitt ‘Lieferoptionen’.

    Wie kann ich meine Lieferadresse ändern?

    Wenn Ihre Bestellung bereits bearbeitet wurde, kann die Adresse leider nicht mehr geändert werden. Während der Bearbeitung Ihrer Bestellung können Sie angeben, ob die Bestellung an eine andere Adresse geliefert werden soll. Wenn Sie die Lieferadresse nach Ihrer Bestellung ändern möchten, können Sie dies tun, indem Sie sich in das für die Bestellung verwendete Konto einloggen. Natürlich können Sie die Lieferadresse nicht mehr ändern, wenn die Bestellung bereits versandt wurde. Wenn Sie weitere Informationen über Ihre Bestellung(en) wünschen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an orders@amsterdamgenetics.com.

    Wie wird meine Bestellung versandt?

    Wir von Amsterdam Genetics wissen, dass Ihre Bestellung nicht nur sicher und diskret versandt werden, sondern auch in perfektem Zustand ankommen soll. Deshalb achten wir besonders darauf, alle unsere Bestellungen sorgfältig zu verpacken.

    Unsere diskrete Verpackungsmethode wurde unter Berücksichtigung Ihrer Privatsphäre entwickelt. Wir verwenden neutrale Kartonverpackungen ohne auffällige Logos oder Hinweise auf den Inhalt, so dass der Inhalt des Pakets für Sie allein bestimmt bleibt. Sie können vertrauensvoll bestellen, denn Sie wissen, dass Ihre persönlichen Daten und Ihre Produktauswahl vertraulich behandelt werden. Aber das ist noch nicht alles! Wir sind bestrebt, Ihre Erwartungen zu übertreffen. Deshalb fügen wir Ihrer Bestellung als Zeichen der Wertschätzung immer überraschende Extras hinzu.

    Wir stellen auch sicher, dass jede Bestellung korrekt und vollständig für den Versand ist. Als zusätzliche Kontrollmaßnahme zeichnen wir jede Bestellung auf, die das Haus verlässt. So können wir im Nachhinein immer nachweisen, dass der Inhalt der Sendung mit Ihrer Bestellung übereinstimmt, um Missverständnisse zu vermeiden

    Alle Bestellungen werden per DHL versendet.
    Wir freuen uns darauf, Ihnen auch weiterhin den bestmöglichen Service zu bieten und hoffen, dass jede Bestellung für Sie eine angenehme Erfahrung ist. Wenn Sie weitere Fragen oder Anmerkungen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team ist immer bereit, Ihnen zu helfen.

    Wie lange wird es dauern, bis meine Bestellung ankommt?

    Wenn Sie Ihre Bestellung vor 12:00 Uhr aufgeben, wird sie noch am selben Werktag verpackt und versandt. Bestellungen, die nach 12.00 Uhr und an Wochenenden aufgegeben werden, werden am nächsten Werktag bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass es bis zu 10 Werktage dauern kann, bis Ihre Bestellung bei Ihnen eintrifft. Beziehen Sie sich dabei auch auf die Sendungsverfolgungsnummer, die Sie in der Bestätigungs-E-Mail erhalten. Die endgültige Lieferzeit hängt von der Entfernung und der Bearbeitungsgeschwindigkeit des Postdienstes an Ihrem Wohnort ab.

    Hinweis: An und um (internationale) Feiertage wie Black Friday, Ostern, Pfingsten, Weihnachten und Silvester können die Lieferzeiten der Lieferdienste variieren. Aufgrund des großen Andrangs rund um die Feiertage kann es zu Verzögerungen kommen.

    Meine Sendung ist noch nicht zugestellt worden, was kann ich tun?

     

    Sendungsverfolgung

    • In Ihrer Auftragsbestätigung, die Sie per E-Mail erhalten haben, können Sie nachsehen, wie Sie Ihre Sendung mit Hilfe der Sendungsverfolgungsnummer im Auge behalten können.
    • Für weitere Informationen über Sendungen senden Sie uns bitte eine E-Mail an: orders@amsterdamgenetics.com

    Kann ich meine Bestellung persönlich abholen?

    Unsere zahlreichen vertrauenswürdigen Verkaufsstellen versorgen Sie gerne persönlich mit Ihren Produkten. Leider gibt es kein Geschäft, in dem Sie Ihr Paket abholen können.

    Bezahlung

    Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
    Besuchen Sie die Seiten ‘Zahlungsmöglichkeiten’von unserem Kundendienst für weitere Informationen.

    Wie lange dauert es, bis Sie meine Bezahlung erhalten?
    Wenn Sie per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlen, wird Ihre Zahlung fast sofort bearbeitet. So können wir Ihre Bestellung schnell bearbeiten und versenden. Bei Zahlungen per Banküberweisung kann die Bearbeitung 3-5 Werktage dauern.

    Wie lautet Ihre Bankverbindung?
    Kontoinhaber: Masque B.V
    IBAN Nummer: NL20INGB0004914553
    BIC/Swift Nummer: INGBNL2A
    Bankanschrift: ING Bank, Breestraat 31, 1941ED in Beverwijk

    Was sehe ich auf meinem Kontoauszug?
    Auf Ihrem Kontoauszug sehen Sie unseren neutral registrierten Firmennamen ‘Masque BV’.

    Rückgabebedingungen

    Cannabissamen/Rauchwaren
    Cannabis-Samen und Rauchwaren können nur innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zurückgegeben werden, wenn das Siegel der Verpackung nicht beschädigt oder gebrochen ist. Bestellungen werden nicht zurückerstattet, wenn die Verpackung geöffnet oder in irgendeiner Weise beschädigt wurde.

    Kleidung / Merchandise
    Bei Amsterdam Genetics stehen wir voll und ganz hinter der Qualität unserer Produkte. Haben Sie versehentlich das falsche Produkt oder die falsche Größe bestellt? Kein Grund zur Sorge: Amsterdam Genetics bietet ein sicheres Rückgaberecht* für alle unsere Kleidungsstücke. Um diesen Dienst zu nutzen:

    • Vergewissern Sie sich, dass das Produkt unbenutzt, unbeschädigt und in der Originalverpackung ist. Sie können das Produkt so weit auspacken, dass Sie entscheiden können, ob Sie es behalten wollen oder nicht. Getragene Produkte werden nicht zurückerstattet./li>
    • Senden Sie Ihren Rückgabewunsch per E-Mail mit deutlichen Angaben zur Bestellnummer, dem Produkt, das Sie zurücksenden wollen und dem Grund der Rücksendung an orders@amsterdamgenetics.com innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Lieferung.

    Wir werden Ihnen innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt Ihrer Anfrage per E-Mail mitteilen, wie Sie Ihr(e) Produkt(e) zurückgeben können. Sie erhalten Ihr Geld zurück, nachdem wir die zurückgesandte Ware erhalten und in unserem System geprüft und bearbeitet haben. *Bitte beachten Sie, dass unser Rückgaberecht nicht kostenlos ist. Kunden sind für die Versandkosten ihrer zurückgesandten Produkte verantwortlich.

     

    An welche Adresse kann ich das Produkt zurücksenden?

    Masque BV
    T.a.v. Retouren
    Basisweg 43
    1043 AN Amsterdam

     

    Wie lange dauert es, bis ich mein Geld zurückbekomme?

    Sobald wir Ihre Rücksendung erhalten und geprüft haben, erstatten wir Ihnen den Kaufpreis innerhalb von 5 Werktagen.

    Affiliate-Programm

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    Wie kann ich sehen, was über meine Links verkauft wurde?

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    Dies sind die Prozentsätze pro Produktkategorie:

    • Cannabis-Samen:
      0-10 Verkäufe:14%
      11-25 Verkäufe: 17,5%
      26 oder mehr Verkäufe: 21%
    • CBD, Kosmetik, Rauchaccessoires und Mützen: 15,4%
    • Kleidung (T-Shirts, Hoodies, Sweater): 3,5%

    Die Zahlungen erfolgen zu den Bedingungen, die Sie in Ihrem persönlichen Daisycon-Konto auswählen.

    Was kostet es?

    Das Partnerprogramm ist für Sie völlig kostenlos. Es werden also keine Gebühren erhoben.

    Welche Einnahmen kann ich erwarten?

    Je mehr Produkte Sie im Rahmen des Partnerprogramms verkaufen, desto mehr Geld erhalten Sie. Es liegt also ganz an Ihnen, den Ertrag des Programms zu bestimmen. Wie kann ich mich anmelden?
    1. Gehen Sie zu Daisycon.com, um sich als Herausgeber zu registrieren. Herausgeber erhalten ein kostenloses Daisycon-Konto, über das alle Statistiken abgerufen werden können;
    2. Gehen Sie zur Kampagne amsterdamgenetics.com;
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    Datenschutz- und Cookie-Richtlinie von Amsterdam Genetics (Masque B.V)

    Absatz 1 – Der Käufer wird die von Masque B.V. zu liefernden Produkte oder Dienstleistungen nicht zur Verfügung stellen, liefern, vorbereiten, verarbeiten, assimilieren, zum Verkauf anbieten, verkaufen, bereitstellen, transportieren, herstellen oder in seinem Besitz haben, wenn er weiß oder den begründeten Verdacht hat, dass sie zur Begehung einer der in Artikel 11a in Verbindung mit Artikel 11 dritter und fünfter Absatz des Opiumgesetzes genannten Straftaten bestimmt sind, sowie Art. 1 Absatz 2 der Verordnung zum Opiumgesetz, nämlich zum Zwecke des gewerbsmäßigen oder kommerziellen bzw. großflächigen oder professionellen Hanfanbaus im Sinne dieser Artikel.

    Absatz 2 – Dem Käufer ist bekannt, dass die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen durch Masque B.V. gelieferten Produkte und Dienstleistungen an einen Auftraggeber, der sich des oben genannten gewerbsmäßigen, großflächigen und/oder organisierten Hanfanbaus schuldig gemacht hat, oder die Erleichterung desselben den Verdacht aufkommen lassen kann, dass Masque B.V. eine Straftat im Sinne von Artikel 11a in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 3 und 5 des Opiumgesetzes begeht.

    Absatz 3 – Im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung sowohl für Masque B.V. und des Auftraggebers, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Masque B.V. sich nicht eines Verstoßes gegen Artikel 11a des Opiumgesetzes schuldig macht, muss der Auftraggeber bei der Erteilung seines Auftrags an Masque B.V. erklären, dass die von ihm bestellten Produkte nicht dazu bestimmt sind, für den großflächigen oder gewerblichen Hanfanbau verwendet, zur Verfügung gestellt, geliefert, zubereitet, behandelt, verarbeitet, zum Verkauf angeboten, verkauft, zur Verfügung gestellt oder transportiert zu werden.

    Absatz 4 – Wenn der Auftraggeber gegen die Bestimmungen von Absatz 1 verstößt, wird Masque B.V. den Kaufvertrag unverzüglich auflösen und die Lieferung nicht durchführen. In diesem Fall werden alle Geschäftskontakte mit dem betreffenden Kunden unverzüglich beendet. In diesem Fall ist Masque B.V. berechtigt, alle Schäden, einschließlich des entgangenen Gewinns, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. In diesem Fall hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz.

    Absatz 5 – Wenn der Auftraggeber die bei Masque B.V. zu bestellenden Produkte oder Dienstleistungen unter Verstoß gegen diesen Vertrag und/oder die Opiumgesetzgebung für den großflächigen oder professionellen Hanfanbau verwendet oder die gelieferten Produkte oder Dienstleistungen auf eine der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Weisen zu diesem Zweck zur Verfügung stellt, haftet er für den Schaden, der Masque B.V. für den Schaden haftet, der Masque B.V. durch die strafrechtlichen Ermittlungen und/oder die Strafverfolgung sowie durch die Verwaltungsmaßnahmen entsteht, die gegen Masque B.V. und/oder ihre Mitarbeiter eingeleitet werden.

    Absatz 6 – Der Schaden umfasst alle direkten oder indirekten Schäden, materiellen und immateriellen Schäden, Handelsverluste, Folgeschäden und andere Arten von Schäden, die Masque B.V. infolge der strafrechtlichen Ermittlungen und/oder der Strafverfolgung und/oder der Verwaltungsmaßnahmen erleidet. Solche Schäden umfassen auch, sind aber nicht beschränkt auf, Gewinnverluste, Kosten für Rechtsbeistand und andere Beratung, Rufschädigung, Verlust von Waren, materielle Schäden und immaterielle Schäden.


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    Sie können gemäß dem Data Protection Act 1998 Zugang zu den persönlichen Daten beantragen, die wir über Sie gespeichert haben. Hierfür wird eine geringe Gebühr erhoben. Wenn Sie eine Kopie der über Sie gespeicherten Informationen erhalten möchten, senden Sie uns bitte eine schriftliche Anfrage an Orders@amsterdamgenetics.com.

    Wenn Sie glauben, dass die über Sie gespeicherten Informationen unrichtig oder unvollständig sind, teilen Sie uns dies bitte so bald wie möglich per Brief oder E-Mail an die oben genannte Adresse mit. Wir werden alle Daten, die sich als fehlerhaft erweisen, unverzüglich aktualisieren.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Nachstehend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amsterdam Genetics, eingetragen unter dem statutarischen Namen “Masque B.V.” bei der Handelskammer in Amsterdam.

    Zusätzliche Geschäftsbedingungen

    Als Kunde von Amsterdam Genetics/ Masque B.V. sind Sie verpflichtet, zusätzlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die folgenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten:

    • Diese Seite darf nur aus Ländern besucht werden, in denen Cannabissamen und CBD legal sind.
    • Die Informationen auf der Website www.amsterdamgenetics.com dienen ausschließlich edukativen und wissenschaftlichen Zwecken und nicht der Förderung des Konsums von illegalen oder kontrollierten Substanzen.
    • Die Website von Amsterdam Genetics ist für Personen über 18 Jahren bestimmt. Um unsere Website zu besuchen und somit unsere Samen zu kaufen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Obwohl wir unser Saatgut sehr sorgfältig auswählen und auf Keimung testen, können wir aufgrund der Lebendigkeit des Saatguts keine Garantie geben.
    • Bevor Sie bei www.amsterdamgenetics.com bestellen, vergewissern Sie sich, dass der Besitz von Cannabissamen und CBD in Ihrem Land legal ist. Amsterdam Genetics kann nicht für die Handlungen anderer Personen, Dritter oder jeglicher Organisationen verantwortlich gemacht werden.
    • Es ist verboten, Produkte von Amsterdam Genetics in Länder zu bringen, in denen der Besitz von Cannabissamen und CBD illegal ist.
    • Wir stellen unser Saatgut unter der Bedingung zur Verfügung, dass es nicht von anderen in Verletzung eines Gesetzes verwendet wird.
    • Wir betonen, dass alle, die Saatgut von Amsterdam Genetics kaufen, in Zukunft für ihr eigenes Handeln verantwortlich sind. Amsterdam Genetics übernimmt dafür keine Verantwortung.
    • Darüber hinaus informiert Amsterdam Genetics Sie darüber, dass Sie, wenn Sie in der EU leben, neue, ungeöffnete Artikel aus einer stornierten Bestellung innerhalb von 2 Wochen (10 Arbeitstagen) nach der Lieferung an Sie zurückschicken können.
    • Die Artikel müssen in ihrer ungeöffneten Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail, um Anweisungen zur Rückgabe des Saatguts zu erhalten.
    • Amsterdam Genetics wird in Übereinstimmung mit den europäischen Datenschutzgesetzen keine Informationen über seine Kunden an Dritte weitergeben und wird die persönlichen Daten nur zur Verwaltung von Bestellungen und zur Versendung von regelmäßigen Newslettern und/oder anderem Werbematerial verwenden, sofern die jeweilige Person dem zugestimmt hat
    • Es liegt in der Verantwortung jedes Kunden, das Vorhandensein von persönlichen Daten im System von Amsterdam Genetics zu überprüfen und Amsterdam Genetics ausdrücklich anzuweisen, diese Daten zu löschen oder zu ändern. Lesen Sie unsere Seiten zum Kundenservice und die Datenschutzerklärung für weitere Informationen.

     

    Allgemeine Geschäftsbedingungen Amsterdam Genetics / Masque B.V.

    Sitz: Humberweg 6, 1043 AC in Amsterdam
    Eingetragen bei der Handelskammer in Amsterdam unter der gesetzlichen Bezeichnung “Masque B.V.unter der Nummer 55026486 und mit der Umsatzsteuernummer NL 851535021 B01

     

    Artikel 1. Definitionen

    Für die Zwecke dieser Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:

    1. Amsterdam Genetics: die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung Masque B.V., auch unter dem Namen Amsterdam Genetics firmierend, mit Sitz im Humberweg 6, 1043 AC, Amsterdam, eingetragen bei der Handelskammer Amsterdam unter der Nummer 55026486. Im weiteren Verlauf dieser Geschäftsbedingungen wird als “Amsterdam Genetics” bezeichnet.
    2. Käufer: die natürliche oder juristische Person, die Amsterdam Genetics mit der Durchführung von Arbeiten und/oder der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt oder die Produkte von Amsterdam Genetics kauft.
    3. Verbraucher: der Käufer, der einen Vertrag mit Amsterdam Genetics abschließt, ohne in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts zu handeln.
    4. Angebot: jedes Geschäftsangebot, einschließlich der darauf anwendbaren Bedingungen, wie es Amsterdam Genetics dem Käufer auf seiner Website, in seinem Katalog, in Prospekten oder anderweitig macht;
    5. Preis: der Preis des angebotenen Artikels, ohne zusätzliche Kosten, wie gesondert angegeben und vereinbart.
    6. Fernabsatz: das von Amsterdam Genetics organisierte System für den Fernabsatz oder die Erbringung von Dienstleistungen, bei dem bis zum und einschließlich des Vertragsabschlusses ausschließlich ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet werden.
    7. Vereinbarung: jeder Fernabsatzvertrag.
    8. Widerrufsfrist: die Frist, innerhalb derer der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben kann.

     

    Artikel 2. Anwendbarkeit

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge und Lieferungen von Amsterdam Genetics, gleich welcher Art, es sei denn, ihre Anwendbarkeit wird ausdrücklich ganz oder teilweise schriftlich ausgeschlossen oder ausdrücklich anders vereinbart.
    2. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen gelten nur, wenn und soweit sie von Amsterdam Genetics ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
    3. Wenn Amsterdam Genetics für einen kurzen oder längeren Zeitraum stillschweigend oder anderweitig Abweichungen von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässt, berührt dies nicht das Recht von Amsterdam Genetics, weiterhin die unmittelbare und strikte Einhaltung der vorliegenden Geschäftsbedingungen zu verlangen. Der Käufer kann aus der Art und Weise, wie Amsterdam Genetics diese Bedingungen anwendet, keinerlei Rechte ableiten.
    4. Diese Bedingungen gelten auch für alle Verträge mit Amsterdam Genetics, deren Ausführung die Beteiligung von Dritten erfordert.
    5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer anderen Vereinbarung mit Amsterdam Genetics im Widerspruch zu einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung oder einer anwendbaren Rechtsvorschrift stehen, so wird die betreffende Bestimmung hinfällig und durch eine neue, rechtlich zulässige und vergleichbare, von Amsterdam Genetics zu bestimmende Bestimmung ersetzt.
    6. Der Käufer, mit dem einmal ein Vertrag auf der Grundlage dieser Bedingungen geschlossen wurde, erklärt sich stillschweigend mit der Anwendbarkeit dieser Bedingungen auf einen späteren Vertrag mit Amsterdam Genetics einverstanden.
    7. Amsterdam Genetics behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
    8. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Inhalt eines zwischen dem Käufer und Amsterdam Genetics geschlossenen Vertrages und diesen Geschäftsbedingungen hat der Inhalt des Vertrages Vorrang.

     

    Artikel 3. Angebote und Bestellungen

    1. Alle Angebote von Amsterdam Genetics sind widerruflich und freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
    2. Ein zusammengestelltes Angebot verpflichtet Amsterdam Genetics nicht dazu, einen Teil der Ware zu einem entsprechenden Teil des Angebotspreises zu liefern.
    3. Für den Umfang der Lieferung ist allein die im Angebot und in der Auftragsbestätigung enthaltene Beschreibung der Lieferung maßgebend.
    4. Die Preise in den Angeboten von Amsterdam Genetics verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben sowie der im Rahmen der Bestellung anfallenden Kosten, einschließlich der Versand- und Verpackungskosten sowie der Kosten für einen versicherten Versand der Ware, sofern nicht anders angegeben.
    5. Ein Vertrag mit Amsterdam Genetics kommt zustande, nachdem Amsterdam Genetics einen Auftrag schriftlich angenommen oder bestätigt hat. Die Auftragsbestätigung gibt den Vertrag richtig und vollständig wieder, es sei denn, der Käufer widerspricht ihr unverzüglich schriftlich.

     

    Artikel 4. Lieferung und Fristen

    1. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Firma oder Lager von Amsterdam Genetics.
    2. Erfolgt die Lieferung der Ware an eine vom Käufer angegebene Adresse, so ist der Käufer verpflichtet, die gekaufte Ware zu dem Zeitpunkt abzunehmen, an dem sie ihm zur Verfügung steht oder übergeben wird.
    3. Verweigert der Käufer die Annahme der Ware oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, werden die zur Lieferung bestimmten Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers gelagert. Der Käufer haftet in diesem Fall für alle zusätzlichen Kosten.
    4. Wenn Amsterdam Genetics im Rahmen der Vertragsdurchführung Daten vom Käufer benötigt, beginnt die Lieferfrist, nachdem der Käufer Amsterdam Genetics alle erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt hat.
    5. Wenn Amsterdam Genetics eine Liefer- oder Erfüllungsfrist für den Vertrag angegeben hat, ist diese nur ein Richtwert. Eine angegebene Lieferzeit sollte daher niemals als Frist angesehen werden. Bei Überschreitung einer Frist sollte der Käufer daher Amsterdam Genetics schriftlich in Verzug setzen. Amsterdam Genetics sollte eine angemessene Frist eingeräumt werden, um den Vertrag noch zu erfüllen.
    6. Abhängig von der Versorgungslage auf dem Markt behält sich Amsterdam Genetics das Recht vor, die Lieferung auszusetzen.
    7. Amsterdam Genetics behält sich das Recht vor, nicht von ihr beauftragte Dritte mit der Ausführung (von Teilen) des Auftrags zu beauftragen.
    8. Amsterdam Genetics ist berechtigt, bestellte Artikel in Teilen zu liefern und jedes Teil separat zu berechnen.

     

    Artikel 5. Bedenkzeit und Widerrufsrecht

    1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt zu prüfen. Wenn die gelieferte Ware nicht der Vereinbarung entspricht, muss der Käufer Amsterdam Genetics innerhalb von 5 Werktagen nach der Entdeckung von Mängeln oder falschen Waren informieren.
    2. Liegt ein Fernabsatz im Sinne von Art. 7:46a sub b BW umfasst das Angebot auch eine Bedenkzeit von mindestens vierzehn (14) Arbeitstagen ab dem Tag nach dem Erhalt durch oder im Namen des Verbrauchers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. In diesem Fall ist der Verkauf erst nach Ablauf von vierzehn (14) Arbeitstagen nach Eingang des Falls endgültig.
    3. Während der Bedenkzeit hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht, bei dem er die Möglichkeit hat, die erhaltene Ware zurückzusenden, ohne dass er zu etwas anderem verpflichtet ist als zur Erstattung der unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
    4. Der Verbraucher kann von seinem Widerrufsrecht nur Gebrauch machen, indem er Amsterdam Genetics innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt des Eingangs bei ihm oder im Namen des Verbrauchers schriftlich oder per E-Mail benachrichtigt.
    5. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, erstattet Amsterdam Genetics den vom Verbraucher bereits gezahlten Betrag innerhalb von dreißig (30) Tagen zurück.
    6. Der Verbraucher kann sein Widerrufsrecht nur dann wirksam ausüben, wenn die betreffenden Artikel vollständig, unbeschädigt, unbenutzt und in der Originalverpackung zurückgesandt werden. Nach Ausübung des Widerrufsrechts muss der Verbraucher die gelieferten Waren innerhalb von vierzehn (14) Tagen an Amsterdam Genetics zurücksenden. Die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Verbrauchers.
    7. Individuell angefertigte Artikel sind von der Bedenkzeit und dem Widerrufsrecht ausgeschlossen.

     

    Artikel 6. Preisänderungen

      1. Ändern sich nach Vertragsabschluss, aber vor der Lieferung, ein oder mehrere Kostenfaktoren, ist Amsterdam Genetics berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Amsterdam Genetics ist in jedem Fall berechtigt, Mehrkosten in Rechnung zu stellen, wenn kostensteigernde Umstände vorliegen, die Amsterdam Genetics billigerweise nicht berücksichtigen musste, die Amsterdam Genetics nicht zuzurechnen sind oder die im Verhältnis zum Preis der Lieferung erheblich sind.
      2. Ist Amsterdam Genetics der Ansicht, daß kostensteigernde Umstände eingetreten sind, so wird sie dies dem Käufer unverzüglich schriftlich mitteilen.
      3. Wenn Amsterdam Genetics den Preis innerhalb von drei (3) Monaten nach Vertragsabschluss erhöht, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag mit Amsterdam Genetics kostenlos aufzulösen, es sei denn, Amsterdam Genetics gibt an, dass sie den Vertrag weiterhin zum ursprünglichen Preis ausführen wird. Wenn der Käufer den Vertrag mit Amsterdam Genetics im Falle einer Preiserhöhung auflösen möchte, muss er Amsterdam Genetics innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Mitteilung der Preiserhöhung per Einschreiben über seine Absicht, den Vertrag aufzulösen, informieren

    .

     

    Artikel 7. Rechnungserstellung und Zahlung

    1. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgt die Bezahlung der bestellten Artikel per Vorauszahlung in einer Summe.
    2. Wenn abweichend von den Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels vereinbart wurde, dass die Zahlung bei Erhalt einer Rechnung erfolgt, muss die Zahlung der Rechnung innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum in einer von Amsterdam Genetics anzugebenden Weise in der Währung erfolgen, in der sie in Rechnung gestellt wurde.
    3. Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Käufer automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf.
    4. Der Käufer schuldet ab dem Zeitpunkt des Verzugs Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat auf den geschuldeten Betrag, es sei denn, der gesetzliche Handelszins ist höher; in diesem Fall gilt der gesetzliche Handelszins. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die Amsterdam Genetics zur Erlangung der Befriedigung entstehen – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich – gehen ab diesem Zeitpunkt zu Lasten des Käufers. In diesem Fall schuldet der Käufer eine Entschädigung von mindestens 15 % des ausstehenden Betrags, mindestens jedoch 75,00 € (in Worten: fünfundsiebzig Euro). Übersteigen die tatsächlich angefallenen und noch anfallenden Kosten von Amsterdam Genetics diesen Betrag, so sind sie ebenfalls erstattungsfähig.
    5. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen ist, ist Amsterdam Genetics berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Käufer in Bezug auf die Lieferung und/oder die Ausführung von Tätigkeiten auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt ist oder eine angemessene Sicherheit geleistet wurde. Dasselbe gilt auch schon vor dem Zeitpunkt des Verzugs, wenn Amsterdam Genetics berechtigte Gründe hat, an der Kreditwürdigkeit des Käufers zu zweifeln.
    6. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Umschuldung oder des Zahlungsaufschubs des Käufers oder eines entsprechenden Antrags werden die Forderungen von Amsterdam Genetics und die Verpflichtungen des Käufers gegenüber Amsterdam Genetics sofort fällig und zahlbar.
    7. Zahlungen des Käufers dienen immer erstens zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und zweitens zur Begleichung der am längsten ausstehenden Rechnungen, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
    8. Amsterdam Genetics ist berechtigt, die vollständige Rückzahlung der Hauptsumme zu verweigern, wenn diese nicht die aufgelaufenen und laufenden Zinsen sowie die Kosten umfasst.
    9. Werden mehrere (juristische) Personen oder Unternehmen als Käufer bezeichnet, so haften sie gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem mit Amsterdam Genetics geschlossenen Vertrag.

     

    Artikel 8. Eigentumsvorbehalt

    1. Alle von Amsterdam Genetics gelieferten und zu liefernden Waren bleiben Eigentum von Amsterdam Genetics bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer alle seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Amsterdam Genetics, die sich aus einem mit Amsterdam Genetics geschlossenen Vertrag über die Lieferung von Waren, die Ausführung von Arbeiten oder Dienstleistungen ergeben, vollständig erfüllt hat, einschließlich der Ansprüche aus der Nichterfüllung eines solchen Vertrages.
    2. Einem Käufer, der als Wiederverkäufer auftritt, ist es gestattet, alle Waren, die unter dem Eigentumsvorbehalt von Amsterdam Genetics stehen, in dem Umfang zu veräußern und weiterzuverkaufen, der im normalen Geschäftsverlauf üblich ist. Amsterdam Genetics erwirbt ein stilles Pfandrecht auf alle Forderungen, die der Käufer gegenüber seinen Abnehmern bei der Weiterveräußerung der von Amsterdam Genetics unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen in der in Art. 1 beschriebenen Weise erwirbt. 3:239 BW.
    3. Wenn der Käufer eine neue Sache (teilweise) aus den von Amsterdam Genetics gelieferten Sachen formt, wird der Käufer diese Sache nur für Amsterdam Genetics formen, und der Käufer wird die neu geformte Sache für Amsterdam Genetics halten, bis der Käufer alle aus dem Vertrag geschuldeten Beträge bezahlt hat; Amsterdam Genetics hat in diesem Fall alle Rechte als Eigentümer der neu geformten Sache bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung durch den Käufer.
    4. Die Einräumung bzw. Übertragung von Rechten an den Käufer erfolgt immer unter der Bedingung, dass der Käufer die dafür vereinbarten Gebühren pünktlich und vollständig bezahlt.
    5. Dem Käufer ist es nicht gestattet, beschränkte Rechte an den unter dem Eigentumsvorbehalt von Amsterdam Genetics stehenden Waren zu begründen. Wenn Dritte (eingeschränkte) Rechte an der Vorbehaltsware begründen (wollen), hat der Käufer Amsterdam Genetics unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
    6. In Bezug auf die gelieferten Waren, deren Eigentum durch Zahlung auf den Käufer übergegangen ist und die sich noch im Besitz von Amsterdam Genetics befinden, behält sich Amsterdam Genetics bereits jetzt ein besitzloses Pfandrecht als zusätzliche Sicherheit für andere als die in Artikel 3:92 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches genannten Forderungen vor, die Amsterdam Genetics aus welchem Grund auch immer noch gegenüber dem Käufer hat.
    7. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren getrennt von anderen Waren, mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von Amsterdam Genetics zu verwahren.
    8. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und Amsterdam Genetics die Policen dieser Versicherungen auf erstes Anfordern zur Verfügung zu stellen. Alle Ansprüche des Käufers gegenüber den Versicherern der Waren aus den vorgenannten Versicherungspolicen werden, sobald Amsterdam Genetics dies wünscht, vom Käufer an Amsterdam Genetics stillschweigend verpfändet, als zusätzliche Sicherheit für die Ansprüche von Amsterdam Genetics gegenüber dem Käufer.
    9. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach oder besteht die begründete Befürchtung, dass er dies nicht tun wird, ist Amsterdam Genetics berechtigt, alle unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren aus dem Betrieb des Käufers oder von Dritten, die die Waren für den Käufer aufbewahren, zu entfernen oder entfernen zu lassen. Der Käufer ist verpflichtet, zu diesem Zweck vollständig zu kooperieren, unter Androhung einer Strafe von 10 % pro Tag auf den von ihm geschuldeten Betrag.

     

    Artikel 9. Aussetzung und Auflösung

    1. Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, ist Amsterdam Genetics berechtigt, den Vertrag unbeschadet der einschlägigen Bestimmungen des Vertrages außergerichtlich per Einschreiben aufzulösen. Die Auflösung erfolgt erst, wenn der Käufer schriftlich in Verzug gesetzt wurde und eine angemessene Frist zur Behebung des Verzugs erhalten hat.
    2. Darüber hinaus ist Amsterdam Genetics berechtigt, ohne daß eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, den Vertrag ganz oder teilweise per Einschreiben außergerichtlich und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn:
      1. der Käufer einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt oder ihm ein (vorläufiger) Zahlungsaufschub gewährt wird;
      2. der Käufer seinen eigenen Konkurs beantragt oder für insolvent erklärt wird;
      3. der Käufer stellt einen Antrag auf gesetzliche Umschuldung oder Schuldenerlass oder wenn das Gesetz zur Umschuldung natürlicher Personen auf den Käufer Anwendung findet;
      4. das Unternehmen des Käufers wird liquidiert;
      5. ein wesentlicher Teil des Unternehmens des Käufers wird erworben;
      6. Der Käufer seine aktuelle Geschäftstätigkeit einstellt;
      7. ein wesentlicher Teil des Vermögens des Käufers ohne Verschulden von Amsterdam Genetics beschlagnahmt wird oder wenn der Käufer aus anderen Gründen als unfähig angesehen werden muss, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen.
    3. Der Käufer ist nur berechtigt, den Vertrag mit Amsterdam Genetics auszusetzen oder aufzulösen, soweit sich diese Berechtigung aus dem Gesetz ergibt. Wenn der Käufer zum Zeitpunkt der Auflösung bereits Leistungen in Ausführung des Vertrages erhalten hat, kann er den Vertrag nur teilweise auflösen, und zwar nur in Bezug auf den Teil, der von oder im Namen von Amsterdam Genetics noch nicht erfüllt wurde.
    4. Beträge, die Amsterdam Genetics dem Käufer vor der Auflösung in Verbindung mit dem, was Amsterdam Genetics bei der Ausführung des Vertrages bereits geleistet hat, in Rechnung gestellt hat, werden vom Käufer Amsterdam Genetics weiterhin in voller Höhe geschuldet und sind zum Zeitpunkt der Auflösung sofort fällig und zahlbar.
    5. Wenn der Käufer nach einer Inverzugsetzung einer Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, ist Amsterdam Genetics berechtigt, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen, ohne dem Käufer gegenüber schadenersatzpflichtig zu sein. Amsterdam Genetics ist dazu auch unter den in Absatz 2 dieses Artikels genannten Umständen berechtigt.

     

    Artikel 10. Haftung

      1. Wenn Amsterdam Genetics für einen Schaden haftet, beschränkt sich diese Haftung auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und maximal auf den Rechnungsbetrag des Vertrages, zumindest auf den Teil des Vertrages, auf den sich die Haftung bezieht. Unter direktem Schaden ist ausschließlich zu verstehen:
        1. die angemessenen Kosten zur Feststellung von Ursache und Umfang des Schadens, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht.
        2. Alle angemessenen Kosten, die entstanden sind, um die mangelhafte Leistung von Amsterdam Genetics vertragskonform zu machen, es sei denn, sie können Amsterdam Genetics nicht angelastet werden.
        3. Angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden entstanden sind, sofern der Käufer nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten unmittelbaren Schadens geführt haben.

    Amsterdam Genetics haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich Personenschäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Schäden durch Geschäftsstagnation oder Schäden durch auferlegte Bußgelder und Abgaben.

    1. Amsterdam Genetics haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art und Form, die darauf zurückzuführen sind, dass Amsterdam Genetics sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Kunden verlassen hat.
    2. Fehler oder Unstimmigkeiten in den Annahmen, Voraussetzungen, Ertragsberechnungen, Amortisationszeiten, Subventionsbeträgen und allen anderen Faktoren, die der Entscheidung des Käufers, den Vertrag abzuschließen, zugrunde liegen – unabhängig davon, ob sie Amsterdam Genetics bekannt sind oder nicht – gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers.
    3. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen für unmittelbare Schäden gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Amsterdam Genetics zurückzuführen ist.

     

    Artikel 11. Urheberrechte

    1. Amsterdam Genetics ist und bleibt im Besitz aller Urheberrechte, die sich auf die von Amsterdam Genetics gelieferten Waren beziehen oder mit ihnen in Verbindung stehen oder zu ihnen gehören, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Warenzeichen, (einschließlich Design und Farbschemata), Handelsnamen, (Handels-)Verpackungen und Dokumentation.
    2. Die Ausübung der im vorigen Absatz dieses Artikels genannten Rechte ist ausdrücklich und ausschließlich Amsterdam Genetics vorbehalten, und zwar sowohl während als auch nach Abschluss des Vertrags. Dem Käufer ist es nicht gestattet, die vorgenannten Rechte ohne schriftliche Genehmigung von Amsterdam Genetics weiterzugeben, zu vervielfältigen oder anderweitig zu nutzen.
    3. Zeichnungen, technische Beschreibungen, Entwürfe und Berechnungen, die von Amsterdam Genetics oder im Auftrag von Amsterdam Genetics von einer externen Partei erstellt wurden, bleiben Eigentum von Amsterdam Genetics. Sie dürfen vom Käufer nicht an Dritte weitergegeben oder gezeigt werden.
    4. Amsterdam Genetics behält sich das Recht vor, im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Artikels eine Entschädigung für den daraus resultierenden Schaden zu fordern.

     

    Artikel 12. Qualität und Einhaltung der Vorschriften

    1. Amsterdam Genetics stellt sicher, dass alle von ihr gelieferten Waren die für diesen Zweck übliche Qualität aufweisen, für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind und den hier vernünftigerweise zu stellenden oder den zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarten Anforderungen entsprechen.
    2. Zeichnungen, technische Beschreibungen, Muster, Abbildungen, Geschmacksrichtungen, Farben, Größen und Materialangaben sowie Informationen über Qualität und Ertrag (Zeiträume) werden von Amsterdam Genetics nach bestem Wissen und Gewissen und so genau wie möglich bereitgestellt. Diese informativen Daten sind jedoch nicht verbindlich. Abweichungen der gelieferten Ware um die branchenüblichen Margen sind hinzunehmen und berechtigen den Käufer nicht zu Reklamation, Ersatzlieferung, Schadensersatz oder sonstigen Rechten, es sei denn, dass im Vertrag ausdrücklich eine geringere Marge für Abweichungen vereinbart wurde.

     

    Artikel 13. Produkthaftung

    Ausschließlich wenn und nur soweit gesetzlich zulässig, stellt der Käufer Amsterdam Genetics von allen Ansprüchen bezüglich der Produkthaftung in Bezug auf die gelieferten Waren frei und wendet sich diesbezüglich an den/die entsprechenden Lieferanten von Amsterdam Genetics.

     

    Artikel 14. Entschädigung

    1. Der Käufer schützt Amsterdam Genetics vor allen Ansprüchen Dritter einschließlich Ansprüchen von (lokalen) Behörden, darunter eingeschlossen:
      1. die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages Schaden erleiden und deren Ursache anderen Parteien als Amsterdam Genetics zuzuschreiben ist;
      2. wenn der (Wieder-)Kauf, der Transport, die (Wieder-)Lieferung, die Einfuhr, die Verarbeitung oder der Besitz der zu liefernden Ware im Lieferland gesetzlich nicht erlaubt ist;
      3. wenn die gelieferte Ware zur Herstellung von verbotenen (Arznei-)Stoffen oder (Arznei-)Stoffen, für deren Herstellung eine Lizenzpflicht besteht, verwendet wird;
    2. Wenn Amsterdam Genetics von einem Dritten aus den in Absatz 1 dieses Artikels genannten Gründen verklagt wird, ist der Käufer verpflichtet, Amsterdam Genetics sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was von ihm in diesem Fall erwartet werden kann. Sollte der Käufer keine angemessenen Maßnahmen ergreifen, ist Amsterdam Genetics berechtigt, diese Maßnahmen ohne Inverzugsetzung selbst zu ergreifen. Alle Kosten und Schäden, die Amsterdam Genetics und Dritten dadurch entstehen, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Käufers.

     

    Artikel 15. Stornierung

    Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist der Käufer nicht berechtigt, den Vertrag mit Amsterdam Genetics zu stornieren oder anderweitig (vorzeitig) zu beenden. ie Erlangung oder Nichterlangung von Subventionen, Finanzierungen und andere unvorhergesehene Umstände sind niemals ein Grund für die Beendigung eines mit Amsterdam Genetics geschlossenen Vertrages.

     

    Artikel 16. Höhere Gewalt

    1. Unvorhergesehene Umstände, gleich welcher Art, sowie Mobilmachung, Kriegsgefahr, staatliche Maßnahmen, Streiks, Arbeitsniederlegungen, Transportstreiks, Feuer, Überschwemmungen, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfolgende Erfüllung durch Dritte, von denen Amsterdam Genetics bei der Ausführung des Vertrages abhängig ist, wodurch der Auftrag nicht rechtzeitig oder nicht ohne übermäßigen Aufwand und/oder Kosten gemessen an objektiven Maßstäben ausgeführt werden kann, stellen für Amsterdam Genetics höhere Gewalt dar. Das Gleiche gilt, wenn Amsterdam Genetics unerwartet mit einer Krankheit oder einem Unfall seines Personals und/oder Dritter konfrontiert wird, deren Ersatz nicht in zumutbarer Weise kurzfristig bereitgestellt werden kann.
    2. Tritt einer der im vorigen Absatz genannten Fälle ein, so hat der Käufer Amsterdam Genetics die Möglichkeit zu geben, die vereinbarte Leistung innerhalb einer angemessenen Frist noch vertragsgemäß zu erbringen.
    3. Im Falle von höherer Gewalt ist jegliche Haftung von Amsterdam Genetics für Schäden ausgeschlossen. Die Parteien machen von ihrem Recht, den Vertrag im Falle höherer Gewalt aufzulösen, erst nach Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der höheren Gewalt Gebrauch, es sei denn, die Parteien haben eine längere Frist für die vereinbarte Leistung vereinbart.
    4. Wenn Amsterdam Genetics bei Eintritt der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder ihre Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist sie berechtigt, den bereits gelieferten Teil und/oder den lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als ob es sich um einen gesonderten Vertrag handeln würde. Dies gilt jedoch nicht, wenn das bereits gelieferte Teil oder die zu liefernde Ware keinen eigenständigen Wert hat.

     

    Artikel 17. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

    1. Alle zwischen Amsterdam Genetics und dem Käufer geschlossenen Verträge unterliegen niederländischem Recht.
    2. Im Falle von Unterschieden im Inhalt und/oder in der Auslegung zwischen der niederländischen Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Übersetzungen ist in jedem Fall die niederländische Version verbindlich und entscheidend.
    3. Alle Streitigkeiten – auch solche, die nur von einer der Parteien als solche angesehen werden -, die sich aus einem Vertrag ergeben, auf den diese Bedingungen ganz oder teilweise anwendbar sind, oder aus anderen Verträgen, die eine Folge eines solchen Vertrages sind, werden vom zuständigen Gericht am Sitz von Amsterdam Genetics entschieden, es sei denn, eine zwingende gesetzliche Bestimmung schreibt etwas anderes vor. Dies gilt unbeschadet der Tatsache, dass Amsterdam Genetics mit dem Käufer vereinbaren kann, den Streitfall durch ein unabhängiges Schiedsgericht schlichten zu lassen.

    Diese Bedingungen wurden von Confirmo | Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellt und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Urheberrechtsinhabers weder in Teilen noch als Ganzes vervielfältigt oder verwertet werden.